Ein Klick reicht bald aus, um einen online abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Was für Verbraucher nach einem längst überfälligen Schritt klingt, sorgt in der Versicherungs- und Finanzbranche für spürbare Unruhe. Am 3. September 2025 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum verpflichtenden elektronischen Widerrufsbutton beschlossen. Online abgeschlossene Verträge sollen künftig genauso einfach widerrufen werden können, wie sie zustande gekommen sind.
Die Reaktionen reichen von „endlich zeitgemäß“ bis „Storno-Tsunami“. Doch wie so oft liegt die Wahrheit nicht in den Extremen, sondern im Detail. Vor allem für Versicherungsmakler und Vergleichsportale stellt sich die Frage: Ist das wirklich ein Risiko – oder eher ein notwendiger Schritt zur Marktbereinigung?
Ein Gesetz, das vor allem Klarheit schaffen soll
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie um. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Widerruf von online geschlossenen Verträgen zu erleichtern. Künftig sollen Unternehmen, die Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche anbieten, verpflichtend eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen – sichtbar, einfach erreichbar und ohne Umwege.
Der Widerrufsbutton gilt dabei nicht nur für klassische Waren oder Dienstleistungen, sondern ausdrücklich auch für Finanzdienstleistungen. Also für genau jene Verträge, die oft komplex, erklärungsbedürftig und für Verbraucher schwer einzuordnen sind.
Flankiert wird diese Neuerung durch weitere Anpassungen: Anbieter müssen Finanzdienstleistungen im Fernabsatz künftig „angemessen erläutern“, Verbraucher sollen bei digitalen Abschlussstrecken eine persönliche Kontaktaufnahme verlangen können und das berüchtigte „ewige Widerrufsrecht“ wird erstmals klar begrenzt. Gleichzeitig entfällt der Anspruch auf Vertragsunterlagen in Papierform – ein deutliches Signal in Richtung Digitalisierung.
Der Widerrufsbutton ist kein neues Recht – sondern eine neue Konsequenz
Ein zentraler Punkt wird in der Diskussion häufig übersehen: Das Widerrufsrecht existiert längst. Verbraucher konnten Online-Verträge schon bisher innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Unterschied liegt nicht im Recht selbst, sondern in der Hürde, es auszuüben.
Bisher bedeutete ein Widerruf oft: Belehrung suchen, PDF ausfüllen, E-Mail formulieren oder gar einen Brief schreiben. Der neue Widerrufsbutton senkt diese Hürde drastisch. Widerrufen wird damit nicht attraktiver – sondern einfacher. Und genau darin liegt die eigentliche Sprengkraft.
Denn einfache Widerrufsmöglichkeiten treffen vor allem dort, wo Verträge ohne echtes Verständnis zustande kommen.
Was bedeutet das konkret für Versicherungsmakler?
Für viele Makler fällt die ehrliche Antwort ernüchternd unspektakulär aus: nicht viel.
Wer sauber arbeitet, sauber berät und sauber dokumentiert, muss den Widerrufsbutton nicht fürchten. Kunden, die verstanden haben, warum sie einen Vertrag abgeschlossen haben, widerrufen ihn nicht spontan per Klick. Beratung schützt – nicht die Widerrufshürde.
Problematisch wird es dort, wo der Makler faktisch zum Durchleiter eines Online-Abschlusses geworden ist. Wo Beratung auf ein Minimum reduziert, Dokumentation als Pflichtübung verstanden und der Abschluss selbst zum eigentlichen Ziel erklärt wurde. Genau diese Modelle geraten jetzt unter Druck.
Der Widerrufsbutton zwingt nicht zu besserer Beratung – er entlarvt schlechte.
Mehr Erklärungspflichten: Pflicht oder Chance?
Besonders relevant für den Versicherungsvertrieb ist die neue Pflicht zur „angemessenen Erläuterung“ von Finanzdienstleistungen im Fernabsatz. Das Gesetz macht klar: Wer komplexe Produkte digital verkauft, muss sicherstellen, dass Verbraucher die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen.
Das ist kein Angriff auf den Maklervertrieb, sondern eine klare Abgrenzung zu reinen Klickstrecken. Der Gesetzgeber erkennt implizit an, dass Finanzprodukte keine Turnschuhe sind. Sie brauchen Kontext, Einordnung und – ja – Beratung.
Für Makler mit hybriden oder digitalen Modellen ist das eher Rückenwind als Einschränkung. Persönlicher Kontakt wird nicht verdrängt, sondern rechtlich abgesichert.
Vergleichsportale unter stärkerem Druck
Während Makler oft auf individuelle Beratung, langfristige Betreuung und dokumentierte Prozesse setzen, funktioniert das Geschäftsmodell vieler Vergleichsportale anders. Geschwindigkeit, Conversion und Skalierung stehen im Vordergrund. Beratung wird formal abgebildet, nicht gelebt.
Der Widerrufsbutton könnte hier tatsächlich Wirkung entfalten. Nicht, weil Verbraucher massenhaft widerrufen wollen, sondern weil Fehlabschlüsse sichtbarer werden. Wenn der Klick zum Abschluss genauso schnell rückgängig gemacht werden kann, steigt der Druck auf die Qualität der Abschlussstrecken.
Vergleichsportale werden gezwungen sein, ihre Erklärungstiefe, ihre Nutzerführung und ihre Nachbetreuung ernsthaft zu überdenken. Der Widerrufsbutton ist damit weniger Verbraucherschutzinstrument als Qualitätskontrolle.
Kein Storno-Desaster, sondern Marktbereinigung
Die Sorge vor explodierenden Stornoquoten ist verständlich – aber überzogen. Verträge, die widerrufen werden, waren in vielen Fällen schon vorher problematisch. Der Unterschied: Sie bleiben nicht mehr still liegen.
Gleichzeitig sorgt die Begrenzung des bisherigen „ewigen Widerrufsrechts“ für mehr Rechtssicherheit. Gerade im Bereich der Finanzdienstleistungen wurde dieses Instrument in der Vergangenheit auch strategisch genutzt. Die neuen Ausschlussfristen bringen hier dringend benötigte Klarheit.
Fazit: Der Widerrufsbutton ist kein Feind des Maklers
Der elektronische Widerrufsbutton ist kein Angriff auf den Versicherungsvertrieb. Er ist ein Spiegel. Er zeigt, welche Geschäftsmodelle auf Vertrauen, Beratung und Verständnis setzen – und welche auf Bequemlichkeit und Intransparenz.
Für Makler, die ihren Job ernst nehmen, ist das Gesetz kein Risiko, sondern ein stiller Verbündeter. Für rein digitale Abschlussmaschinen hingegen ist es ein Weckruf.
Vielleicht ist genau das der Punkt:
Nicht weniger Abschlüsse, sondern bessere.
Nicht weniger Digitalisierung, sondern saubere.
Und genau daran sollte sich die Branche messen lassen.


















