Kernaussagen des Urteils
1. Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit entscheiden über den Leistungsumfang.
Die Versicherung muss nicht für Luxuslösungen zahlen. Maßgeblich ist, was ein verständiger, nicht versicherter Eigentümer unter gleichen Bedingungen veranlassen würde.
2. Optik zählt – aber nicht unbegrenzt.
Ein Komplettaustausch von Böden oder Tapeten kann gerechtfertigt sein, wenn etwa das Parkett nicht mehr lieferbar ist und dadurch sichtbare optische Brüche entstehen würden.
3. Die konkrete Situation vor Ort ist entscheidend.
Ein Austausch kann notwendig werden, wenn Alternativen technisch nicht durchführbar oder optisch unzumutbar sind – zum Beispiel bei Textiltapeten oder beschädigten Trägerschichten.
4. Auch Folgekosten wie Räumung, Schutzmaßnahmen oder Mehrwertsteuer sind zu ersetzen, sofern sie tatsächlich entstehen und sachverständig bestätigt wurden.
Handlungsempfehlung für Versicherungsmakler
Begleitung der Schadensmeldung:
Makler sollten sicherstellen, dass der Kunde alle Schäden frühzeitig und vollständig dokumentiert, idealerweise durch Fotos, Gutachten oder Handwerkerangebote.Gutachterliche Bewertung anregen:
Wenn der Versicherer die Leistung kürzt, sollte ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden – speziell bei nicht mehr lieferbaren Materialien.Argumentation mit Urteilshintergrund:
Makler können sich auf das oben genannte Urteil stützen, wenn Versicherer den Austausch aufgrund „nur optischer Schäden“ verweigern.Verjährung im Blick behalten:
Klagen hemmen die Verjährung – wichtig, wenn sich eine Regulierung über Jahre zieht.Kunden über die Möglichkeit der Nachregulierung informieren:
Auch wenn bereits Teilleistungen erbracht wurden, kann eine nachträgliche Nachforderung rechtlich möglich und durchsetzbar sein – inklusive Zinsen und Rechtsanwaltskosten.
Musteranschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche
Betreff: Geltendmachung weiterer Versicherungsleistung – Leitungswasserschaden vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit dem Leitungswasserschaden vom [Datum] bitte ich um erneute Prüfung der Entschädigungshöhe.
Nach aktuellem Sachstand ist ein Komplettaustausch des [z. B. Parketts/Tapete] notwendig, da das bisherige Material nicht mehr lieferbar ist und ein Teilaustausch zu unzumutbaren optischen Brüchen führen würde.
Ich verweise hierzu auf die Entscheidung des LG [Ort, ggf. Az.], wonach ein vollständiger Austausch in solchen Fällen als erforderlich gilt, wenn alternative Reparaturen technisch nicht möglich oder unzumutbar sind.
Ich fordere daher die Übernahme folgender Kosten:
– Reparaturkosten gemäß beigefügtem Angebot: [€ Betrag]
– Bewegungskosten: [€ Betrag]
– Anfallende Mehrwertsteuer gemäß Urteil LG [Ort]: [€ Betrag]Bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob Sie die Regulierung im genannten Umfang vornehmen. Andernfalls werde ich meinen Anspruch anwaltlich weiterverfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name / ggf. Makler im Namen des Kunden]
Fazit
Dieses Urteil ist für Makler ein starkes Argumentationsmittel, wenn Versicherer pauschal mit Verhältnismäßigkeit oder Bagatellgrenzen argumentieren. Es zeigt: Optik kann zählen – wenn sie sich objektiv begründen lässt. Gleichzeitig erinnert es daran, dass nicht jeder Wunsch automatisch versichert ist.
Makler sollten dieses Wissen aktiv in ihre Beratung einbauen – und ihre Kunden im Ernstfall mit gut begründeten Nachforderungen unterstützen.
Tipp für mklr.io-Leser:
Du möchtest deinen Kunden im Schadenfall optimal unterstützen? Nutze unser kostenfreies Musterdokument (PDF oder Word-Download) und bleib mit mklr.io immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung!




















